
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen deren jeweiligen Vertretungsorganen.
Unsere Beratung und Vertretung richtet sich sowohl an Arbeitgeber als auch an Arbeitnehmer. Die häufigsten Fragen betreffen:
Gestaltung / Prüfung von Arbeitsverträgen
Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis
Streitigkeiten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungsschutzverfahren bzw. Aufhebungsverereinbarungen)
Referat / Sachbearbeiter: RA Hirschel, RA’in Murat